neues Verpackungsgesetz

Ab 2019 gibt es keine Verpackungsverordnung (VerpackV) mehr, sondern ein Verpackungsgesetz. Es betrifft  insbesondere  alle Lieferungen an private Endverbracher , was auch besonders für Bestellungen über Online Shops wichtig ist.

Wichtig: Wer sich nicht an die Verpackungsverordnung hält, kann ein Bußgeld erhalten oder mit einer Abmahnung vom Konkurrenten bestraft werden. Daher ist eine rechtssichere Verpackungslizenzierung für Online-Händler unverzichtbar

Die Höhe der Kosten für die Beteiligung (am dualen System) hängt maßgeblich von der Art der verwendeten Verpackungsmaterialien und dem Gewicht der vom Händler in den Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen ab.

Weitere Informationen hier über diesen link der  IHK Münster:

https://www.ihk-nordwestfalen.de/blob/msihk24/IHK-Service/Energie-und-Umwelt/downloads/3616640/153bf0e2c24f16c8ebe7232e3ea551f1/2016-09-VerpackV-Grundlagen-data.pdf

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